Baugutachter Alzey

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Architekt Josua Göttel Alzey
Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Josua Göttel

Bausachverständiger und Baugutachter

Mauritiusstraße 42
55232 Alzey
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur (FH) Architektur
  • Master of Science
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Ullrich Alzey

Frank Ullrich

Bausachverständiger und Baugutachter

Lembeyestr. 5
55232 Alzey
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Alzey stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Architekt Herr Josua Göttel
  • Herr Frank Ullrich
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Architekt Herr Josua Göttel, Herr Frank Ullrich, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Alzey, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Alzey kommen bzw. sich nicht in Alzey auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Alzey - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Alzey ist eine verbandsfreie Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Alzey-Worms in Rheinhessen in Rheinland-Pfalz. Die Stadt hat ca. 19.082 Einwohner (Stand 31.12.2021), eine Fläche von 35,22 km² und wird in fünf Stadtteile gegliedert. Die Ortsbezirke sind Dautenheim, Heimersheim, Schafhausen und Weinheim. Alzey liegt an der Oberrheinischen Tiefebene und ist vom Nordteil des Alzeyer Hügellands umgeben. Dieses schließt sich an das Rheinhessische Hügelland und das Pfälzer Bergland. Alzey grenzt an die Gemeinden Albig, Framersheim, Gau-Heppenheim, Eppelsheim, Kettenheim, Wahlheim, Freimersheim, Mauchenheim, Offenheim, Erbes-Büdesheim, Bornheim, Lonsheim und Bermersheim vor der Höhe. Durch Alzey fließt ein linker Nebenfluss des Rheins, die Selz. Zu den Sehenswürdigkeiten von Alzey gehören unter anderem der Alzeyer Fischmarkt, der Wartbergturm, das Alzeyer Schloss, die kleine Kirche und die Nikolaikirche. Außerdem ist die Altstadt mit vielen Fachwerkhäusern in einem gut erhaltenen Zustand. In Alzey gibt es verschiedene Veranstaltungen, wie die Weinbergshäuschen Wanderung, das Winzerfest und das Da Capo! Festival, welche regelmäßig einmal im Jahr stattfinden.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey

Liegenschafts- und Bauamt:
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey

Grundbuchamt:
Schlossgasse 32
55232 Alzey

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